
Ergotherapie in der Handtherapie wird dann notwendig, wenn die Handfunktion durch Verletzungen (Brüche, Sehnen-, Nervenschäden), Überlastung (Tennisarm, Sehnenscheidenentzündung), Operationen (Karpaltunnelsyndrom, Morbus Dupuytren) oder chronische Krankheiten (Arthritis, Rheuma) eingeschränkt ist.
Die Therapie kann vor oder nach Operationen erfolgen. Ziel ist es, den Alltag wieder selbständig bewältigen zu können d.h. eine eingeschränkte Beweglichkeit wiederherzustellen und Schmerzen zu reduzieren oder sogar eine Schmerzfreiheit zu ermöglichen. Um dies zu erlangen erfolgen Behandlungen und Übungen zur Verbesserung der Beweglichkeit und Feinmotorik, bei Bedarf Narbenbehandlungen sowie Anfertigung einer Schiene.
Ergotherapie in der Neurologie wird benötigt, wenn Schädigungen des Nervensystems die Handlungsfähigkeit einschränken, typischerweise nach einem Schlaganfall, bei Schädel-Hirn- Traumata, Multiple Sklerose, Morbus Parkinson, Tumoren oder Querschnittslähmungen. Sie hilft, verlorene Fähigkeiten wie Motorik, Wahrnehmung, Kognition (Gedächtnis, Konzentration) wiederzuerlangen oder zu verbessern. Ziel ist auch hier den Alltag möglichst selbstständig wieder bewältigen zu können.

Ich bin seit 2012 als Ergotherapeutin in den Fachbereichen Orthopädie/Handtherapie und Neurologie tätig.
Ich bin Mutter zweier wundervoller Kinder und lebe in Weyregg. Die ergotherapeutische Tätigkeit ist meine Leidenschaft und diese habe ich stets freiberuflich weitergeführt. Durch zahlreiche Fortbildungen habe ich mich vor allem im Bereich der Handtherapie vertieft.
Ich freue mich, wenn ich Sie vor oder nach Operationen begleiten darf und Ihnen wieder ein möglichst schmerzfreies Handeln ermöglichen kann.

Für die Therapie wird eine ärztliche Verordnung benötigt. Diese ist für Sie notwendig, um bei Ihrer Gesundheitskasse eine Kostenerstattung zu beantragen. Für mich ist sie die rechtliche Grundlage, um mit Ihnen arbeiten zu dürfen.
Als Wahltherapeutin habe ich keinen Vertrag mit einer Gesundheitskasse. Das bedeutet, dass Sie nur einen Teil der Kosten refundiert bekommen. Die Höhe der Refundierung erfragen Sie bitte bei Ihrer Gesundheitskasse oder Ihrer Privatversicherung.
Im Zuweisungsfeld muss „Ergotherapie“ oder „ET“ mit einer Anzahl an Einheiten und einer Dauer vermerkt sein, z.B. „10 x Ergotherapie à 45 Min.“
Wenn Sie eine individuell angefertigte thermoplastische Schiene benötigen, muss diese zusätzlich verordnet werden.